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Wichtige Antworten auf häufig gestellte Fragen.

  1. Weshalb wird am 13.12.09 der integrale Tarifverbund eingeführt?
  2. Wer wollte eigentlich diesen integralen Tarifverbund?
  3. Ist die Einführung des integralen Tarifverbundes eine versteckte Preiserhöhung?
  4. Was ist der Unterschied zwischen einem Passepartout- und einem SBB-Ticket?
  5. Wieso muss ich ein Verbundbillett (inklusive Busfahrten) bezahlen, wenn ich ausschliesslich den Zug benütze?
  6. Wieso stimmen die neuen Zonen für Einzelfahrausweise nicht mit den heutigen Abo-Zonen überein?
  7. Was bedeuten die zwei- und dreistelligen Zonenummern?
  8. Was für einen Fahrausweis muss ich in Zukunft lösen?
  9. Welche Fahrausweise gibt es?
  10. Haben die Grundlagen für die Preisberechnung bei einzelnen Fahrausweisen geändert?
  11. Wie lange ist das Zonen-Billett gültig?
  12. Kann ich mit einem Zonenbillett innerhalb der angegeben Zeit und der entsprechenden Zone beliebig hin und her fahren?
  13. Was ist eine Kurzstrecke?
  14. Wieso gibt es Kurzstrecken-Tickets nur für die Zonen 101, 201, 202, 203, 401, 402 und 403?
  15. Die Stadt und Agglomeration Luzern ist ja bereits heute in Zonen unterteilt. Ändert hier überhaupt etwas?
  16. Wieso wurde die Magnetkarte der „vbl“ und der „Auto Rottal AG“ abgeschafft?
  17. Stimmt es, dass ein Zonen-Billet nach Luzern automatisch die städtischen Verkehrsbetriebe einschliesst?
  18. Warum gibt es keine Retourbillette mehr?
  19. Kann ich meinen alten Fahrausweis noch gebrauchen?
  20. Wieso kostet z.B. ein Billett von Sachseln nach Luzern gleichviel wie ab Sarnen?
  21. Wieso kostet die Bahnstrecke mehr als vorher?
  22. Wieso kostet die Überland-Busstrecke weniger als vorher?
  23. Kann das Schiff mit den neuen Zonen-Billetten benützt werden?
  24. Wieso ist das Schiff mit den Passepartout-Einzelfahrausweisen nicht gültig?
  25. Wenn ich erst am nächsten Tag reisen will, kann ich mein Billett bereits am Vortag kaufen?
  26. Ist die Junior- und Enkel-Karte auch im integralen Tarifverbund gültig?
  27. Was muss ich für meinen Hund lösen?
  28. Ich möchte mein Velo mitnehmen. Ist das möglich und was für ein Billett brauche ich dazu?
  29. Sind jetzt neu die nachtstern-Kurse inbegriffen?
  30. Wo erhalte ich Auskünfte (Fahrpreise, Gruppenreisen, Fahrpläne, Velobeförderung usw.)?
  31. Kann ich meine Tickets auch in sogenannten neuen Verkaufskanälen lösen?

  
1. Weshalb wird am 13.12.09 der integrale Tarifverbund eingeführt?
Der öffentliche Verkehr wurde in der Vergangenheit kontinuierlich ausgebaut (Infrastruktur, Angebot, Wagenpark). Die gestiegenen Frequenzen und die stetige Zunahme der Abo-Verkäufe signalisieren uns, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind. Und der Ausbau geht noch weiter. So ist es eigentlich nur konsequent, wenn auch das Einzel-Billett-System dynamischer wird und dem erfolgreichen Abo-Modell angeglichen wird.
Dabei wird auch das bereits vorhandene Einzelbillett-Zonensystem in der Stadt und Agglo Luzern (City-Ticket, Zonen 10/20/40) weiter entwickelt und einheitlich auf das ganze Verbundgebiet der Kantone LU, OW und NW ausgedehnt.
Wir sind überzeugt, dass das neue System - gesamthaft betrachtet - den Kundennutzen erhöhen und die Benützung des ÖV’s vereinfachen wird.

 
2. Wer wollte eigentlich diesen integralen Tarifverbund?
Er wurde gemeinsam von den Kantonen LU, OW und NW, dem Zweckverband öffentlicher Agglomerationsverkehr Luzern und den am Tarifverbund LU, OW und NW beteiligten Transportunternehmungen entwickelt.
 
 
3. Ist die Einführung des integralen Tarifverbundes eine versteckte Preiserhöhung?
Nein. Die Einführung des integralen Tarifverbundes erfolgt grundsätzlich ertragsneutral. Dazu war eine zusätzliche Unterteilung der Abozonen notwendig. Bei der Zoneneinteilung wurde wenn möglich die Gemeindegrenze bzw. Ortschaftsgrenze berücksichtigt. Das führt jedoch teilweise zu unterschiedlich grossen Zonen. Die Preise der verschiedenen Transportunternehmen und Verkehrsmittel wurden mit der Einführung von Zonenpreisen harmonisiert. Es gibt aber für bestimmte Relationen Preisänderungen nach unten oder nach oben. Sie konnten systembedingt nicht gänzlich vermieden werden.
 
 
4. Was ist der Unterschied zwischen einem Passepartout- und einem SBB-Ticket?
Bei Passepartout kaufen Sie „Raum und Zeit“. Ausserhalb des Verbundes kaufen Sie eine Strecke. Ein Passepartout-Ticket gilt in den aufgedruckten Zonen in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Verkehrs (ohne Schiff und Bergbahnen). Das streckenbezogene Billett des nationalen Verkehrs dagegen gilt nur für eine bestimmte Strecke und nicht für beliebige Fahrten.
Für alle Fahrten innerhalb des Passepartout-Tarifgebietes (Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden) werden ausschliesslich Zonen-Fahrausweise ausgegeben.

 
5. Wieso muss ich ein Verbundbillett (inklusive Busfahrten) bezahlen, wenn ich ausschliesslich den Zug benütze?
Die Einführung des integralen Tarifverbundes bringt einen Systemwechsel mit sich. Die Preise werden neu aufgrund von Zonen statt von Strecken berechnet. In diesen Zonen sind stets alle öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn und Bus) eingeschlossen. Eine Fahrt vom Bahnhof A zum Bahnhof B entspricht somit einer Fahrt von der Zone A nach der Zone B.

 
6. Wieso stimmen die neuen Zonen für Einzelfahrausweise nicht mit den heutigen Abo-Zonen überein?
Die grossen Abo-Zonen mussten für die Einzelfahrausweise zusätzlich unterteilt werden. Mit der zusätzlichen Unterteilung sind die Preissprünge von Zone zu Zone geringer. Auch sind so die allfälligen Differenzen zu den bisherigen Billettpreisen kleiner.
 
 
7. Was bedeuten die zwei- und dreistelligen Zonenummern?
Die zweistelligen Nummern betreffen wie bisher die Abozonen. Die dreistelligen Nummern kennzeichnen die neuen Zonen für Einzelbillette. Jede Abo-Zone umfasst in der Regel mehrere Einzelbillettzonen.
 
 
8. Was für einen Fahrausweis muss ich in Zukunft lösen?
Neu bezahlen Sie die Anzahl befahrener Zonen vom Abgangs- zum Bestimmungsort. Falls Sie die Zonennummern nicht kennen, geben Sie einfach den Bestimmungsort ein und der Automat liefert den benötigten Fahrausweis. In den gelösten Zonen sind die Fahrausweise bei allen Transportunternehmungen gültig
 
 
9. Welche Fahrausweise gibt es?
• Kurzstreckenbillett
• Zonen-Billett
• Mehrfahrtenkarte (6 Kurzstreckenbillette oder 6 Zonen-Billette)
• Zonen-Tageskarte
• 6er-Zonen-Tageskarte
• Gruppen-Einzelbillett
• Gruppen-Tageskarte
• Abonnemente

 
10. Haben die Grundlagen für die Preisberechnung bei einzelnen Fahrausweisen geändert?
Die Preise für die Mehrfahrtenkarten, 6er-Zonen-Tageskarten, Gruppen-Einzelbillette und Gruppen-Tageskarten werden von den Preisen der Zonen-Billette abgeleitet. Für Kinder bis 16 Jahre und Halbtax gilt dabei ein Mindestfahrpreis, die volle Ermässigung von 50 % wird erst ab 4 Zonen gewährt. Das kann bei den erwähnten Fahrausweisen zu höheren Preisen im Nahverkehr führen. Dem stehen andere Vorteile gegenüber:
• Raum und Zeit (beliebige Fahrten)
• Tageskarten (2 x Preis Zonen-Billett = Preis Zonen-Tageskarte, mehrere Hin- und Rückfahrten möglich, unpersönlich)
• 6 für 5, 1 Fahrt gratis (Mehrfahrtenkarten und 6er-Zonen-Tageskarten)

 
11. Wie lange ist das Zonen-Billett gültig?
Das hängt von der Anzahl gelöster Zonen ab. 2-3 Zonen sind beispielsweise 1 Stunde gültig. Die Zeit läuft ab dem Kauf und ist auf dem Fahrausweis aufgedruckt. Das Retourbillet ist automatisch eine Tageskarte und bis 05.00 Uhr des Folgetages gültig (in nachtstern-Kursen wie bisher nicht gültig)
 
 
12. Kann ich mit einem Zonenbillett innerhalb der angegeben Zeit und der entsprechenden Zone beliebig hin und her fahren?
Ja. Für eine kurze Besorgung können Sie das gleiche Billett also auch für die Rückfahrt benützen.
 
 
13. Was ist eine Kurzstrecke?
Innerhalb der Zonen 101, 201, 202, 203, 401, 402 und 403 kann für eine Fahrt bis zu 6 Haltestellen ein Kurzstreckenbillett gelöst werden. Der Ausgangspunkt wird nicht mitgezählt.
Zur Berechnung der Kurzstrecke sind alle an der Fahrstrecke liegenden und auf dem Zonenplan aufgeführten Haltestellen massgebend, unabhängig davon, ob sie von der vom Kunden benützten Transportunternehmung bedient werden oder nicht.
In Buskursen, die über die Autobahn geführt werden sowie in allen Bahnverbindungen ist das Kurzstreckenbillett nicht gültig
 
 
14. Wieso gibt es Kurzstrecken-Tickets nur für die Zonen 101, 201, 202, 203, 401, 402 und 403?
Weil da die Haltestellendichte am Grössten ist und man sonst für gleiche Distanzen mehr als in den übrigen Zonen bezahlen müsste.
 
 
15. Die Stadt und Agglomeration Luzern ist ja bereits heute in Zonen unterteilt.
Ändert hier überhaupt etwas?
Ja. Es ändern folgende Bereiche:
• Die bisherigen Zonen 20 und 40 werden für die Einzelfahrausweise in zusätzliche Zonen aufgeteilt (neu 201, 202, 203, 401, 403).
• Das Zonen-Billett (Kurzstreckenbillett ausgenommen) kann innerhalb der Gültigkeitsdauer neu für mehrere Fahrten in beliebiger Richtung verwendet werden.
• Bei einer kurzen Besorgung können Sie das gleiche Billett also sogar für die Rückfahrt benützen
• Das Retourbillett ist neu eine Tageskarte
• Es können nun auch Tageskarten für 1 oder 2 Zonen gelöst werden.
• An den neuen Billettautomaten können auch andere Zielorte im Verbundgebiet sowie Abonnemente gelöst werden
• An den neuen Bus-Billettautomaten konnten aus Platzgründen die Entwerter nicht mehr eingebaut werden. Die Entwerter befinden sich jetzt in den Bussen.

 
16. Wieso wurde die Magnetkarte der „vbl“ und der „Auto Rottal AG“ abgeschafft?
Bei den neuen Automaten können keine Magnetkarten mehr gelöst und abgebucht werden. Als Ersatz dient die Mehrfahrtenkarte/6er-Zonen-Tageskarte. Mit diesen Karten ist jede 6. Fahrt oder jeder 6. Benützungstag gratis. Der Rabatt beträgt also weiterhin 16,6 %. Zudem gelten diese Karten bei allen Transportunternehmungen und können überall entwertet werden (z.B. in den Bussen, bei den Zugängen zu den Abfahrtsgleisen).

Die Magnetkarten können bis zum 30. Juni 2010 bei den vbl-Verkaufsstellen Bahnhof/RailCity und Schwanenplatz umgetauscht werden.

 
17. Stimmt es, dass ein Zonen-Billet nach Luzern automatisch die städtischen Verkehrsbetriebe einschliesst?
Ja, alle Verkehrsmittel die in der Stadt Luzern verkehren, sind neu inbegriffen (Zone 101).

 
18. Warum gibt es keine Retourbillette mehr?
Das Retourbillet ist automatisch zur Tageskarte geworden (Preis: 2 x Zonen-Billett = Tageskarte).
 
 
19. Kann ich meinen alten Fahrausweis noch gebrauchen?
Ja, alte Fahrausweise sind bis zum aufgedruckten Verfalldatum und zu den alten Bedingungen gültig.
Einzelfahrten und Mehrfahrtenkarten gelten wie bisher nur für eine einfache Fahrt. Alte Fahrausweise mit den aufgedruckten 2-stelligen Zonennummern sind im neuen Zonenplan für Einzelfahrausweise wie folgt gültig:
Zone 10 = Zone 101
Zone 20 = Zonen 201, 202 und 203
Zone 40 = Zonen 401, 402 und 403
  
 
20. Wieso kostet ein Billett von Sachseln nach Luzern gleichviel wie ab Sarnen?
Weil Sachseln und Sarnen in der gleichen Zone liegen.
 
 
21. Wieso kostet die Bahnstrecke mehr als vorher?
Die Preise der Verkehrsmittel Bus und Bahn wurden angeglichen. Die Bahn wird dabei teilweise teurer und die Busse werden teilweise günstiger.
P.S. Sobald der Nahverkehr am Abgangs- oder Zielort benützt wird (das ist ja neu inbegriffen), relativieren sich die Preisausschläge. Zudem gibt es neu Mehrfahrtenkarten mit einer Ermässigung. Sie bezahlen 5 Fahrten und erhalten die 6. gratis.
 
 
22. Wieso kostet die Überland-Busstrecke weniger als vorher?
Die Preise der Verkehrsmittel Bus und Bahn wurden angeglichen. Die Bahn wird dabei etwas teurer und die Busse etwas günstiger.

 
23. Kann das Schiff mit den neuen Zonen-Billetten benützt werden?
Nein, die Einzelfahrausweise sind auf dem Schiff nicht gültig.
Bei den Abonnementen bleibt es so wie bisher. Das Monats- und Jahres-Abo berechtigt zur freien Fahrt zwischen den Anlegestellen Luzern, Hertenstein, Weggis und Vitznau, sofern es mindestens die vier Abo-Zonen 10, 20, 41 und 42 umfasst.
 
 
24. Wieso ist das Schiff mit den Passepartout-Einzelfahrausweisen nicht gültig?
Die Schiffslinien der SGV zählen zum touristischen Verkehr und werden von der öffentlichen Hand nicht unterstützt. Deshalb hat die SGV ein anderes Preissystem welches mit dem Landverkehr nicht kompatibel ist.
 
 
25. Wenn ich erst am nächsten Tag reisen will, kann ich mein Billett bereits am Vortag kaufen?
Am Billettautomat können die Passepartout-Billette nicht zum Voraus gelöst werden. An bedienten Verkaufsstellen erhalten Sie auf Verlangen besondere Fahrausweise ohne aufgedrucktes Datum. Diese sind am Reisetag vor Fahrtantritt zu Entwerten.
 
 
26. Ist die Junior- und Enkel-Karte auch im integralen Tarifverbund gültig?
Ja.
Ausnahmen sind Spezialangebote. Für solche können die Benützungsbestimmungen anders geregelt werden.
 
 
27. Was muss ich für meinen Hund lösen?
Der Hund benötigt einen Einzelfahrausweis 2.Klasse-Billett zum Tarif „ermässigt“ (Abonnemente: JUNIOR). Damit kann auch die 1. Klasse benützt werden. Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe), Katzen, Kaninchen, Vögel und ähnliche kleine zahme Tiere in Käfigen, Körben oder andern geeigneten Behältern dürfen als Handgepäck unentgeltlich mitgenommen werden. Hundebuggies gelten nicht als geeignete Behälter.

 
28. Ich möchte mein Velo mitnehmen. Ist das möglich und was für ein Billett brauche ich dazu?
Der Veloselbstverlad ist beschränkt möglich. Beachten Sie bitte die betrieblichen Regelungen jeder Transportunternehmung.

Für das Velo lösen Sie ein zusätzliches Zonen-Billett. Inhaber/innen von Passepartout-Abos, GA’s und Halbtax-Abos sowie Kinder bis 16 Jahre profitieren von den ermässigten Preisen.
Die Bahnen sowie die Postautos anerkennen auch die nationalen Selbstverlade-Fahrausweise (Velo-Tageskarte, Velo-Multitageskarte, Velo-Pass).
 
 
29. Sind jetzt neu die nachtstern-Kurse inbegriffen?
Nein. Der "nachtstern" ist ein besonderes, nicht von der öffentlichen Hand finanziertes Angebot, und hat ein eigenes Preissystem.
 
 
30. Wo erhalte ich Auskünfte (Fahrpreise, Gruppenreisen, Fahrpläne, Velobeförderung usw.)?
Bei allen im Tarifverbund Passepartout beteiligten Transportunternehmungen.
Kontaktdaten siehe Internet, Prospekt oder Telefonbuch.
 
 
31. Kann ich meine Tickets auch in so genannten neuen Verkaufskanälen lösen?
• Internet: Ja (www.passe-partout.info)
• Mobile Ticket: Ja (Zonen-Billette, Zonen-Tageskarten, Klassenwechsel)


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